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Reisekosten Inland

 

Reisekosten-Pauschbeträge
bei Dienst- und Geschäftsreisen
im Inland

Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn Sie als Unternehmer/Freiberufler ausserhalb Ihrer Wohnung und regelmässigen Betriebsstätte/Praxis geschäftlich tätig werden.

Eine Dienstreise liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer ausserhalb Ihrer Wohnung und regelmässigen Betriebsstätte beruflich tätig werden.

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Geschäfts- und Dienstreisen im Inland

Bei Geschäfts- oder Dienstreisen werden Verpflegungsmehraufwendungen (auch bei höherem Einzelnachweis) nur in Höhe der Pauschbeträge anerkannt.

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag (gültig seit 1.1.2002)
    bis zu 8 Std.      0,00 €
    mehr als 8 Std      6,00 €
    mehr als 14 Std    12,00 €
    mehr als 24 Std    24,00 €

Übernachtungspauschbetrag

Die Übernachtungskosten bei Dienstreisen im Inland können pauschal mit 20,00 € pro Nacht (oder mit Belegnachweis in tatsächlicher Höhe) geltend gemacht bzw. erstattet werden.

Die Übernachtungskosten für Geschäftsreisen im Inland sind in tatsächlicher Höhe (durch Belege) nachzuweisen. Ein pauschaler Ansatz ist nicht möglich.

Kilometerpauschbeträge

Wird für die Geschäfts- oder Dienstreise ein privates Fahrzeug des Unternehmers oder Arbeitnehmers genutzt, können ohne Kostennachweis folgende Pauschbeträge je gefahrenem Kilometer angesetzt werden:

 Fahrzeug Kilometersatz (gültig seit 1.1.2002)
    Kraftwagen    0,30 €
    Motorrad und Motorroller    0,13 €
    Moped/Mofa    0,08 €
    Fahrrad    0,05 €

Für die Mitnahme von an der Dienstreise Beteiligten erhöht sich der Kilometersatz beim Kfz um 0,02 Euro/Km und beim Motorrad oder Motorroller um 0,01 Euro/Km.

Hinweis:  Aus diesen Pauschalen können keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden.

Mehr zum Thema Reisekosten finden Sie im Beitrag ABC der Betriebsausgaben > hier.

 

 



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