Bei Geschäftsreisen (also Selbstständige betreffend) ist der Ansatz von pauschalen Übernachtungskosten für Reisen seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr möglich. Geschäftsreisende können nur die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten geltend gemacht, die beispielsweise durch eine Hotelrechnung nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie: Die Auslands-Pauschbeträge werden nicht zwingend für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa für ein Kalenderjahr festgesetzt. Sie können sich auch längere Zeit nicht oder (mehrmals) unterjährig ändern.
mediatrain Augustaanlage 41 in 68165 Mannheimmediatrain@t-online.de