Meldetatbestände |
Meldefristen |
|
|
Beginn einer Beschäftigung (Anmeldung) |
innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Beschäftigung |
Ende einer Beschäftigung (Abmeldung) |
innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses |
Beginn einer Berufsausbildung (Anmeldung) |
innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Berufsausbildung |
Ende einer Berufsausbildung (Abmeldung) |
innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Berufsausbildung |
Ende einer Beschäftigung nach einer im Vormonat begonnenen Unterbrechung - zwei Meldungen a) Ende der Entgeltzahlung bzw. Ende des Vormonats b) Ende des Beschäftigungsverhältnisses |
a) innerhalb von sechs Wochen nach Ende Entgeltszahlung b) innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses |
Unterbrechung der Beschäftigung für mindestens einen Kalendermonat (Unterbrechungsmeldung) |
innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Sonderzuwendung) |
unverzüglich |
Jahresmeldung |
bis 15. April des folgenden Jahres |
Änderung im Beschäftigungs-/Versicherungsverhältnis und Wechsel der Krankenkasse |
für Beginn bzw. Ende der Beschäftigung geltende Meldefristen |
Änderung des Namens und/oder der Staatsangehörigkeit, Änderungen, Berichtigungen, Stornierungen bereits abgegebener Meldungen |
unverzüglich |
Beginn einer geringfügigen Beschäftigung |
innerhalb einer Woche nach Beginn der Beschäftigung |
Ende einer geringfügigen Beschäftigung |
innerhalb einer Woche nach Ende der Beschäftigung |
Änderung einer geringfügigen Beschäftigung |
unverzüglich |
Kontrollmeldung bei Nichtvorlage des Sozialversicherungsausweises bei Beschäftigungsbeginn |
nach Ablauf des dritten Tages der Beschäftigungsaufnahme bzw. unverzüglich am Tag der Beschäftigungsaufnahme, wenn eine Sofortmeldung zu erstatten ist |
Sofortmeldung für versicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte, die zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises verpflichtet sind |
unverzüglich, spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme |
|
|