Einkommensteuer
Mit Einkommensteuer wird das Einkommen von natürlichen Personen besteuert. Der Einkommensteuer unterliegen (ausschliesslich) die folgenden sieben Einkunftsarten (Einkünfte 1-7). Bei der Ermittlung des zu versteuenden Einkommens werden auch persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen, z. B. mit Freibeträgen und Sonderausgaben, berücksichtigt.
Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben, das strikt nach folgendem Berechnungsschema ermittelt wird:
| Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (1)* |
+ | Einkünfte aus Gewerbebetrieb (2)* |
+ | Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (3)* |
+ | Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (4) |
+ | Einkünfte aus Kapitalvermögen (5) |
+ | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (6) |
+ | Sonstige Einkünfte (7) |
= | Summe der Einkünfte |
- | Altersentlastungsbetrag |
- | Freibetrag für Land- und Forstwirte |
= | Gesamtbetrag der Einkünfte |
- | Verlustabzug |
- | Sonderausgaben |
- | aussergewöhnliche Belastungen |
= | Einkommen |
- | Freibeträge- Härteausgleich |
= | zu versteuerndes Einkommen |
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Einkommensteuertarif
Die Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Zu unterscheiden sind der Grundtarif und der Splittingtarif (bei Zusammen- veranlagung). Der Einkommensteuertarif 2010 gliedert sich in fünf Zonen. Die folgende Tabelle zeigt den Aufbau des Grundtarifs 2010:
Zone | zu versteuerndes Einkommen | (Grenz-)Steuersatz (von... bis ... ) |
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1 = Nullzone | von 0 bis 8.004 € | 0 % |
2 = 1. Progressionszone | von 8.005 bis 13.469 € | 14 % bis 24 % ansteigend |
3 = 2. Progressionszone | von 13.470 bis 52.881 € | 24 % bis 42 % ansteigend |
4 = 1. Proportionalzone | ab 52.882 € bis 250.730 € | 42 % |
5 = 2. Proportionalzone* | ab 250.730 € | 45 % |
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* Umgangssprachlich bekannt als Reichensteuer
Aus Einkommensteuertabellen können die Steuerbeträge einfach abgelesen werden.
Vorauszahlungen
Für Steuerpflichtige die Ihre Einkommensteuer selbst an das Finanzamt abführen, wie beispielsweise Gewerbetreibende oder Freiberufler, setzt das Finanzamt Vorauszahlungen aufgrund der voraussichtlich zu zahlenden Einkommensteuer fest. Stichtage für Voraus- zahlungen von Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und der 10. Dezember.
Einkommensteuererklärung
Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres.
Anmerkungen
Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer sind keine eigenen Steuerarten, sondern lediglich besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer.
*Bei Freiberuflern/Einzelunternehmern und Personengesellschaften ist nicht das Unternehmen, sondern der Unternehmer steuerpflichtig. Der Gewinn ist steuerpflichtig, unabhängig davon, ob er entnommen wird oder nicht.