| Beleihungswerte
Sicherheiten und Beleihungswerte
Was sind gängige Sicherheiten und was sind sie Geldinstituten zur Zeit wert?
Neben der Bonität sind Sicherheiten für die Kreditgewährung oft mitentscheidend. Für den Fall, dass der Kapitaldienst (Zins und Tilgung) nicht erbracht werden kann, sollen Sicherheiten das Kreditausfallrisiko der Bank absichern bzw. reduzieren.
Welche Sicherheiten akzeptiert werden und wie diese bewertet werden, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Vorschriften und Richtlinien gibt es nicht - ausgenommen bei Hypothekenbanken.
Mit abnehmender Wertbeständigkeit und Verwertbarkeit sinken Beleihungswerte erheblich ab. Hohe Verwertungsrisiken werden durch zusätzliche Sicherheitsabschläge berücksichtigt. Die Beleihungswerte abzüglich eventueller Sicherheitsabschläge ergeben die relevanten Beleihungsgrenzen.
Die folgende Aufstellung zeigt die gängigen Sicherheiten und gibt Orientierung bei den Beleihungsgrenzen.
Sicherheiten |
Beleihungsgrenzen |
Sparvermögen, Festgelder |
werden in der Regel zu 100 % beliehen |
Bausparverträge |
100 % der angesparten Leistungen |
Aktien |
inländische Standardwerte bis zu 60 % des Kurswertes; andere Aktien bis zu 40 % des Kurswertes |
Aktienfonds |
inländische bis zu 60 % |
Kapitallebensversicherungen |
90 bis 100 % des Rückkaufswertes. |
Festverzinsliche Wertpapiere |
80 bis 100 % des Kurswertes. |
Immobilien |
Der Ansatz erfolgt nach bankeigener Bewertung oder nach Wertgutachten auf Basis des Ertragswertes, der in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegt, abzüglich Sicherheitsabschlag zwischen 20 und 40 %. |
Kfz |
Voraussichtlicher Veräusserungserlös abzüglich Wertabschlag bis zu 50%. Alternativ 50% vom Zeitwert. |
Maschinen |
wie Kfz, voraussichtlicher Veräusserungserlös abzüglich Wertabschlag bis zu 50%. Alternativ 50% vom Zeitwert. |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
werden nur unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert. Sie müssen zweifelsfrei, werthaltig und abtretbar sein sowie pünktlich reguliert werden. Dann werden sie üblicherweise mit 50 bis 80% der Rechnungsbeträge angesetzt. |
Waren |
Marktfähige Waren, die nicht unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, wenn sie überhaupt akzeptiert werden, bis zu 50%. |
Einrichtung |
Falls sie marktfähig ist und falls sie überhaupt akzeptiert wird, bis zu 40% |
Bürgschaften |
abhängig von der Bonität des Bürgen und ggf. von dessen Sicherheiten. Von Banken und Bürgschaftsbanken i.d.R. zu 100 %. |
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