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ABC PK 022

ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Trinkgelder

Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer für eine Arbeitsleistung von Dritten, freiwillig und zusätzlich zu der für die Arbeitsleistung geschuldeten Vergütung erhält, sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

 

 



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