ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können folgende Zuschläge (auf den Grundlohn) steuerfrei erstatt werden:
- -25 % bei Nachtarbeit
- -50 % bei Sonntagsarbeit
- -125% bei Feiertagsarbeit und am 31.12. ab 14:00 Uhr
- -150% bei Arbeiten am 24.12. ab 14:00 Uhr, am 25.12., 26.12. und am 1.5.
Wird an Sonn- und Feiertagen auch nachts gearbeitet, kann der Nachtarbeitszuschlag zusätzlich gewährt werden.
|
|
mediatrain Augustaanlage 41 in 68165 Mannheim
mediatrain@t-online.de