ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Mahlzeiten
Bei der verbilligten oder unentgeltlichen Verpflegung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn - der zu Sachbezugswerte nach der Sachbezugswerteverordnung zu berücksichtigen ist. Da die Sachbezugswerte zumeist unter dem tatsächlichen Wert der Mahlzeit liegt, ergibt sich eine Steuerersparnis in Höhe der Zuzahlung durch den Arbeitgeber.
In den Sachbezugswerten sind Getränke inbegriffen. Die Sachbezugswerte gelten auch bei der Abgabe von Essenmarken und Restaurant-Checks und auch, wenn Mahlzeiten von geringerem Wert abgegeben werden.
Frühstück |
Mittagessen |
Abendessen |
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. 1,46 € |
2,61 € |
2,61 € |
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