ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Kinderbetreuung
Die kostenlose Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern im firmeneigenen Kindergarten ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Aber auch ein Zuschuss bzw. die Übernahme von Kosten* für Kindertagesstätten und die Betreuung durch Tagesmütter sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und auch beim Arbeitgeber steuerliche berücksichtigungsfähig.
Vorausseztungen:
- die Zahlung erfolgt direkt an die Betreuungseinrichtung
- bzw. bei Zahlung an den Arbeitnehmer sind die angefallenen Kosten von diesem nachzuweisen
- die Kinder sind noch nicht schulpflichtig bzw. nicht älter als sechs Jahre
* Unterbringung, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung
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