ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Fort- und Weiterbildungskosten
Aufwendungen des Arbeitgebers für die berufliche Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehemers sind kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, wenn das betriebliche Interesse des Arbeitgebers überwiegt.
Bei Sprachkursen ist es notwendig, dass entsprechende Sprachkenntnisse für das tatsächliche oder vorgesehene Aufgabengebiet erforderlich sind.
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