ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Fehlgeldentschädigung (Mankogeld)
An Arbeitnehmer die im Kassendienst* beschäftigt sind, können pauschal monatlich 16,00 € Fehlgeldentschädigung steuer- und sozialversicherungsfrei erstatt werden.
Tatsächliche Kassenfehlbeträge können steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt werden.
*auch bei Kassenführung in geringem Umfang, Praxisgebühr etc.
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