| ABC PK 009
ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . .
Betriebsveranstaltungen
Bei Zuwendungen* an Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber im Rahmen einer gewöhnlichen Betriebsveranstaltung wie
- Weihnachtsfeier
- Betriebsausflug
- Jubiläumsfeier
handelt es sich bis zu 110,00 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht um Arbeitslohn.
* Beförderungskosten (Bus, Bahn, Schiff, ...), Speisen und Getränke, Tabakwaren, Raummiete, künstlerische Unterhaltung, Eintrittskarten, kleine Geschenke, ...
Achtung! Steuerpflicht tritt ein,
- wenn der Wert von 110,00 € (brutto) auch nur gering(st)fügig überschritten wird.
- bei mehr als zwei Veranstaltungen im Jahr, auch wenn die Kosten der dritten Veranstaltung nur gering sind
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