ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Beihilfen
Geburts-, Heirats- und Notstandsbeihilfen.
Arbeitgeberzuschüsse aus Anlass der Geburt eines Kindes oder aus Anlass einer Eheschliessung können bis 315,00 € steuerfrei gezahlt werden.
Vorausseztung ist, dass die Beihilfen sind innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Ereignis in Geld oder Sachwerten geleistet werden.
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