ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Bahncard
Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer die Kosten für eine Bahncard lohnsteuer- und sozialversicheurngsfrei erstatten, wenn die voraussichtlichen Kosten für dienstliche Bahnfahrten ohne die Kartenermässigung den Kaufpreis der Bahncard übersteigen.
Privatfahrten, die der Arbeitnehmer zusätzlich mit der Bahncard durchführ, sind nicht zu besteuern.
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