ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Aufmerksamkeiten (Gelegenheitsgeschenke)
Sachzuwendungen (Blumen, Buch, CD, Konzertkarte, ...), die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer aus besonderen persönlichen Anlässen (Hochzeitstag, ...) gewährt, sind bis zu 40,00 € lohnsteuerfrei. Geldzuwendungen sind dagegen steuerpflichtiger Arbeitslohn, auch wenn diese geringer als 40,00 € sind.
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